Schweiz
Kanton Zug

Betrugsprozess in Zug: Keine neuen Termine

Keine neuen Termine für den Zuger Betrugsprozess

10.06.2024, 11:2610.06.2024, 11:26

Trotz Kritik der drei Verteidiger wird der Zuger Betrugsprozess wie geplant durchgeführt. Das Obergericht hat am Montag zum Prozessauftakt den Antrag eines Verteidigers für neue Verhandlungstermine abgelehnt.

Für den Berufungsprozess sind sechs Tage angesetzt, die sich über vier Wochen verteilen. Der Gerichtsvorsitzende begründete die Verteilung der Verhandlungstage mit Terminkollisionen.

Ein Verteidiger hatte kritisiert, dass mit dieser «Zerstückelung» die geforderte Einheit der Hauptverhandlung verletzt werde. Die Staatsanwaltschaft, die in dem Berufungsprozess erst nach den Verteidigern plädiere, sei so allenfalls im Vorteil, weil sie mehr Vorbereitungszeit habe.

Gefordert wurde von Seiten der Verteidigung etwa auch der Beizug weiterer Akten, zusätzliche Befragungen oder Gutachten. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft wurden als «haltlos» bezeichnet, das Urteil der ersten Instanz als «willkürlich».

Die Staatsanwaltschaft habe mit ihrem dicken Untersuchungsbericht ein unzulässiges «Vorabplädoyer» gehalten und damit «ungleiche Spiesse» geschaffen, sagte ein Verteidiger. Sein Mandant zweifle, dass er ein faires Verfahren erhalte, erklärte ein weiterer Vertreter eines Beschuldigten.

«Nebelpetarden»

Der Staatsanwaltschaft bezeichnete die Forderungen der Verteidiger als «Verzögerungstaktik». Es seien die bei «erdrückender Beweislast» typischen «Nebelpetarden».

Die Verteidiger wiesen diese Darstellung zurück. Sein Klient habe kein Interesse an einer Verzögerung, aber an einem fairen Verfahren, sagte ein Verteidiger.

Das Gericht wies nach einer kurzen Beratung die Anträge der Verteidiger ab oder entschied, über sie im Rahmen der Urteilsberatung zu entscheiden.

Bei dem Prozess geht es um einen mutmasslichen 55-Millionen-Franken-Betrug. Das Strafgericht hatte als erste Instanz die Hauptbeschuldigte wegen gewerbsmässigen Betrugs und Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren verurteilt. Die heute 51-jährige Ungarin war Gründerin, CEO und Verwaltungsrätin des Pharmaunternehmen Amvac in Hünenberg ZG. Sie wurde vom Berufungsprozess dispensiert.

Die Beschuldigte hat laut Anklage 2012 ihren Ausstieg aus dem erfolglosen und konkursreifen Unternehmen beschlossen und bis 2015 ihre wertlosen Amvac-Aktien an knapp tausend unerfahrene Anleger verkaufen lassen. Abgewickelt worden sein soll der Verkauf von den beiden Mitbeschuldigten mit Hilfe eines aggressiven und unlauteren Telefonmarketings. (rbu/sda)

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